Hunde sollten angeleint sein – oder sofort gehorchen. Foto: Gateau Foto: Schwarzwälder Bote

Hundehaltung: Immer wieder Klagen

Albstadt. In den vergangenen Wochen sind bei der Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden über das Fehlverhalten von Hundehaltern eingegangen. Deshalb weist die Stadtverwaltung auf die einschlägigen Bestimmungen der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Albstadt vom 22. Juli 2004 in Bezug auf eine ordentliche Hundehaltung hin und ruft die Bürger auf, sie zu beachten.

Sie sehen unter anderem vor, dass Hunde – nicht zuletzt zum Schutz der Kinder und Senioren – auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet nicht frei umherlaufen dürfen. Außerorts ist das Gassigehen ohne Leine grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss die begleitende Person jederzeit in der Lage sein, durch Zuruf auf das Tier einzuwirken.

In Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen, heißt es weiter. Das Gleiche gilt bei Veranstaltungen und Versammlungen, wenn eine Vielzahl von Personen anwesend ist.

Das Mitnehmen, auch angeleinter Hunde, auf Sport-, Schul- und Kinderspielplätze ist – überwiegend aus hygienischen Gründen – indes ganz verboten. Der Halter oder Führer eines Hundes habe außerdem grundsätzlich dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte das trotzdem vorkommen, so muss der Hundeführer die Überreste unverzüglich zu beseitigen: mithilfe einer Tüte oder einer kleinen Schaufel. Hundekottüten gibt es kostenlos bei der Stadtverwaltung, im Bürgerbüro und in den Ortsämtern.