Im Oberndorfer Justizvollzug hat sich ein 23-jähriger Mann aus Albstadt in der Nacht zum 3. Januar das Leben genommen. Foto: Lupfer

23-Jähriger erhängt sich. Wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt.

Albstadt/Oberndorf - Ein 23-jähriger Mann aus Albstadt, der am 8. Dezember wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, hat sich in der Nacht zum 3. Januar in der Justizvollzugsanstalt in Oberndorf erhängt.

Das hat die Staatsanwaltschaft Rottweil auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bestätigt. Laut Angaben von Frank Grundke, dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, war der Mann abends in eine "normale Zelle" eingeschlossen und am Morgen tot aufgefunden worden. Hinweise auf ein Fremdverschulden, so Grundke, gebe es nicht. Vielmehr deute alles auf einen Suizid hin. Allerdings wolle man dem Ergebnis der Obduktion und dem Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei nicht vorgreifen. Wie die Justizvollzugsanstalt auf Anfrage hin mitteilte, soll der 23-Jährige bei dem Selbstmord ein oder mehrere Kleidungsstücke benutzt haben.

Die vom Hechinger Gericht verhängte Haftstrafe war seinerzeit nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, ebensowenig zwei weitere Haftstrafen, zu denen der 23-Jährige ebenfalls im Dezember vom Amtsgericht Albstadt verurteilt worden war: fünf Monate und zwei Wochen für die Erschleichung von Sozialleistungen, vier Monate und zwei Wochen für einen Diebstahl und das Fahren ohne Führerschein. Rechtskraft hatte allerdings keines dieser Urteile erlangt. Vielmehr befand sich der junge Mann zum Zeitpunkt seines Todes in Untersuchungshaft.

Gegen das Hechinger Urteil hatte er Berufung eingelegt. Ihm war Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen vorgeworfen worden, und der gilt rechtlich als sexueller Missbrauch von Minderjährigen. Ob das Opfer in den Sexualverkehr einwilligt oder nicht, ist ohne Belang. Der 23-Jährige hatte in der Verhandlung darauf bestanden, das Mädchen für älter als 13 gehalten zu haben. Staatsanwalt und Gericht hatten ihm das aber nicht abgenommen. Dass die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, lag wohl auch daran, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter zweifacher Bewährung stand und mehrfach vorbestraft war, wenngleich nicht einschlägig.

Auf die Frage, wie es zu dem Selbstmord in der Haft kommen konnte, erklärte Pressesprecher Grundke gestern, der Angeklagte habe sich in U-Haft befunden und es habe keine Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr gegeben. Unter diesen Umständen habe man keine Handhabe besessen, ihm seinen Gürtel abzunehmen. Das sogenannte Todesermittlungsverfahren sei noch im Gange. Sollte es keine Hinweise darauf erbringen, das jemand Mitschuld am Tod des Albstädters hat, werde es eingestellt.