Weil die Traufgänge-Hütten außerhalb der Ortschaft liegen, wurde ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Traufgänge-Hütten: Regierungspräsidium leitet Zielabweichungsverfahren ein

Albstadt. Jahrelang musste die Stadt Albstadt an ihrem Traufgänge-Hütten-Konzept arbeiten, ehe es reif für die Antragstellung des sogenannten Zielabweichungsverfahrens war. Am 28. März hat der Gemeinderat das "Übernachtungs- und Traufgängehüttenkonzept Albstadt 2019" förmlich beschlossen; danach wurde der Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht, und dieses hat Anfang dieser Woche das Verfahren eingeleitet. Damit haben Träger öffentlicher Belange nun Gelegenheit, Stellung zu dem Konzept zu nehmen. Wohlgemerkt behördenintern – eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen.

Das Zielabweichungsverfahren ist deshalb erforderlich, weil die Traufgänge-Hütten außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen. Dadurch werden Ziele des Freiraum- und Naturschutzes, die Grünzug-, Schutzgebiet- und Landschaftspflegeplanung des Regionalplans und das Zersiedelungsverbot des Landesentwicklungsplanes tangiert.

Abweichung von Planzielen

Der Aus- respektive Neubau von Hütten erfordert eine Abweichung von diesen Planzielen, und die will genehmigt sein. Laut Angaben des Regierungspräsidiums betrifft die Genehmigungspflicht sieben Einzelprojekte, nämlich den Neubau von Traufgänge-Hütten im Burgfelder Gewann Waldäcker, im Gewann Stocken am nördlichen Onstmettinger Ortsrand und am Wanderparkplatz westlich von Pfeffingen, einen Um- und Anbau ans Margrethausener Ochsenhaus, den Umbau der einstigen Bundeswehr-Richtfunkstation Burg bei Tailfingen und Neubauten zum Zwecke der Übernachtung auf dem Zollersteighof und in unmittelbarer Nachbarschaft der Traufganghütte Brunnental.

Die Träger öffentlicher Belange haben nun bis zum 30. Juni Zeit, sich zum Verfahren zu äußern. Sollte das Regierungspräsidium nach Prüfung von Planung und Stellungnahmen zu dem Ergebnis gelangen, dass die Abweichung von den Raumordnungszielen sich unter bestimmten Bedingungen rechtfertigen lässt und nicht gegen die Grundzüge der Planung verstößt, dann könnte die Stadt Albstadt entsprechende Bebauungspläne aufstellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan anpassen. In diesen Verfahren muss die Öffentlichkeit dann beteiligt werden.

Die Stadt Albstadt hat die Planung für ihr Hüttenkonzept bereits in der Entwurfsphase mit dem Regierungspräsidium abgestimmt, nachdem früheren Anträgen keine Erfolg beschieden war. Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob das Regierungspräsidium diesmal grünes Licht speziell für die Burgfelder, Pfeffinger und Onstmettinger Neubaupläne gibt. In der Vergangenheit waren die Tübinger Sachbearbeiter diesen Projekten eher skeptisch begegnet.