Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den Tailfinger, der in der

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den Tailfinger, der in der Silvesternacht 2014 seinen Bruder umgebracht hatte, aufgehoben.

Albstadt-Tailfingen/Hechingen. Mit dieser Entscheidung gibt der Bundesgerichtshof einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft statt. Jetzt muss der Fall erneut verhandelt werden – wieder am Landgericht Hechingen, aber von einer anderen Schwurgerichtskammer. Die gesamte Beweisaufnahme wird wiederholt, was erneut mehrere Verhandlungstermine erfordern dürfte. Wann, das steht noch nicht fest.

Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung für eine Revision damit, dass das Gericht den sogenannten Zweifelssatz "In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten" nicht korrekt angewandt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 53-jährigen Albstädter vorgeworfen, in der Silvesternacht 2014/15 seinen zwei Jahre älteren Bruder nach einem Streit erstochen zu haben; das Landgericht Hechingen sprach ihn mit der Begründung frei, es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe. In der Verhandlung sagte der Angeklagte aus, sein Bruder habe ihn vor den tödlichen Stichen übel verprügelt und er selbst Todesängste ausgestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags in einem minderschweren Fall vier Jahre Haft beantragt.