So mancher Hund wird nach der Silvesterknallerei im Tierheim abgegeben, weil er vor Angst ausgebüxt ist. Lieber mal ein paar Stunden einsperren und die Tage rund um den Jahreswechsel immer anleinen, raten Experten. Foto: Wüstenhagen

So mancher Hund wird nach der Silvesterknallerei im Tierheim abgegeben, weil er vor Angst ausgebüxt ist.

Albstadt-Tailfingen - Wer Hunde- oder Katzenhalter ist weiß: Für Vierbeiner ist der Jahreswechsel mit Feuerwerk und Böllern kein tolles Spektakel, sondern purer Stress. Karin Stang, Tierpflegerin im Tierheim des Zollernalbkreises in Tailfingen gibt Haustierbesitzern Tipps.

 "Wir haben am 1. Januar Hochkonjunktur", berichtet die 56-jährige Tierpflegerin vom Tierheim-Alltag am ersten Tag des Jahres. Denn wegen der lauten Knallerei und ungewohnten Geräuschen büxt zum Jahreswechsel so mancher Vierbeiner vor lauter Angst aus, wird von irgendwem aufgegriffen und im Tierheim im Tailfinger Schalkental abgegeben. "Die werden am nächsten Tag alle wieder abgeholt", berichtet Stang aus ihrer jahrelangen Erfahrung.

Haustierbesitzern kann die Tierpflegerin, die auch privat mehrfache Hunde- und Katzenmutter ist, einige Tipps geben. Katzen, auch wenn sie eigentlich Freigänger sind, sollten zumindest am Silvestertag drinnen bleiben. Da sind sie in gewohnter Umgebung und Frauchen und Herrchen können ein Auge drauf haben, wie der Schmusetiger reagiert und ihn notfalls beruhigen.

Hundebesitzer sollten, auch wenn ihre Hunde sonst immer gehorsam sind, damit rechnen, dass der eine oder andere Böller schon vor dem 31. Dezember und vor Mitternacht ihren Begleiter auf vier Pfoten so erschreckt, dass er anders als sonst reagiert.

"Anleinen", empfiehlt die Expertin rund um den Jahreswechsel und gibt zu bedenken: "Die wenigsten Hunde sind ›schussfest‹. Eigentlich nur die mit Ausbildung im Wach- und Schutzdienst. Bei allen anderen sollte man mit ungewohntem Verhalten rechnen. Und klar, in der Silvesternacht muss man ja nicht unbedingt noch kurz vor Mitternacht Gassi gehen", rät sie zur Vernunft.

Wer ein Tier hat, das bei der Silvesterknallerei Panik bekommt, sollte Türen und Fenster lieber geschlossen halten, damit so wenig wie möglich im Haus oder in der Wohnung zu hören ist. Experten raten aber davon ab, den Tieren Ohrschützer zu verpassen oder ihnen die Lauscher zuzuhalten. Das rege sie oft nur noch mehr auf. Wichtig sei, so Stang, die Vierbeiner an diesem Abend in ihrer gewohnten Umgebung zu lassen.

Und natürlich sollte mindestens eine Bezugsperson bei den Tieren sein. Der Tipp: "Selber total ruhig bleiben. Die Tiere merken, was ihre Menschenfreunde ausstrahlen und wenn man dann mit ›Oh je‹ und ›Ach jeminne‹ reagiert, verstärkt das die Angst noch mehr", erklärt die erfahrene Hundemutter.

Wenn Hund oder Katze sich verstecken wollen? "Lassen", sagt die Tierpflegerin. Sie kenne Fälle von Hunden, die hüpfen in die Badewanne bis alles vorbei ist. Andere fühlen sich unterm Bett wohl oder rennen eben in den Keller. "Dann sollen sie sich verstecken, das muss man ihnen erlauben", sagt die 56-Jährige. Manche Hunde sind so ängstlich, dass sie nicht stubenrein bleiben. Tierkenner reden von "Durchfallpanik". Solche Vierbeiner sollten dann in einem Raum sein, der leicht geputzt und sauber gemacht werden kann.

Wenn dann doch mal aus Versehen die Tür offen stand oder die Leine zu spät angelegt wurde helfen die implantierten Chips und verschiedene Tierregister Herrchen und Frauchen wieder mit ihrem Liebling zusammen zu bringen. Voraussetzung ist, dass die Vierbeiner dort auch gelistet sind. Dazu rät Hunde- und Katzenmutter Stang auch jedem, der im Tierheim einen gechipten Hausgenossen abholt.

Sie weiß: Die meisten Tierbesitzer nähmen zum Jahreswechsel gerne ein paar Umstände in Kauf, damit es auch für ihre treuen Begleiter ein "Happy new year" wird.

Der Verkauf von Feuerwerk ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, also seit dem gestrigen Dienstag und bis einschließlich morgen, Donnerstag, 31. Dezember.

Gezündet werden dürfen die Feuerwerksartikel am 31. Dezember sowie am 1. Januar jeweils den ganzen Tag über. Nach dem Sprengstoffgesetz ist es grundsätzlich verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen.

Das so genannte Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, wie zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen, darf zu Silvester bereits von Zwölfjährigen erworben werden. Strafbar macht sich, wer Feuerwerk der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren weitergibt.