Genau geregelt sind die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft im Strafgesetzbuch. Der Albstädter Jörg K. ist seit rund drei Wochen hinter Gitter. Er wird verdächtigt, ein älteres Ehepaar in Ebingen ermordet zu haben. Foto: Maier

Für Ermittler läuft Sechs-Monats-Frist. Verteidiger des Beschuldigten Jörg K. erwartet sorgfältige Bearbeitung.

Albstadt - Nach der Verhaftung von Jörg K. und der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Stand der Ermittlungen ist es ruhig geworden um den Fall des Doppelmords in Ebingen. So scheint es zumindest. Tatsächlich sind die Ermittler fieberhaft dabei, das Verbrechen zu rekonstruieren.

Bis zu 80 Spezialisten der Kriminalpolizei gehörten der Sonderkommission "Kreuzbühl" an, die direkt nach Bekanntwerden der Tötung des älteren Ehepaars in Ebingen am Wochenende 21. bis 23. März eingesetzt worden war. Die Beamten sicherten im Haus des getöteten 81 Jahre alten Mannes und dessen 77-jähriger Ehefrau zahlreiche Spuren, ebenso in der Wohnung des Taverdächtigen Jörg K., dem sie ziemlich schnell auf die Spur gekommen waren. Diese Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der zahlreichen Spuren sowie die Anfertigung der dazugehörigen Gutachten, dauern derzeit weiter an.

Für die Ermittler und die Staatsanwaltschaft Hechingen läuft derweil die Sechs-Monats-Frist. Länger als ein halbes Jahr darf in Deutschland laut Gesetz die Untersuchungshaft vom Zeitpunkt der Festnahme bis zum Beginn der Hauptverhandlung nicht andauern; eine Verlängerung muss das Oberlandesgericht Stuttgart genehmigen. Begründet sein kann eine Verlängerung etwa aufgrund besonders schwieriger und umfangreicher Ermittlungen.

Im Falle Jörg Ks. bedeutet das: Er wurde am Abend des 2. April am Bahnhof Hechingen als dringend Tatverdächtiger festgenommen. Am Tag darauf kam er in Untersuchungshaft. Regulär endet diese also Anfang Oktober.

Vertreten wird Jörg K. von Wolfgang Burkhardt, einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht aus Rottweil. Mit K. hatte er erstmals Kontakt, als dieser am Tag nach seiner Festnahme dem Haftrichter in Hechingen vorgeführt worden war; mittlerweile habe es weitere Gespräche gegeben, so Burkhardt. Der Anwalt spricht im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen seinen Mandanten von einem "hochkomplizierten, komplexen Verfahren".

Zum Fall selbst äußert sich Burkhardt mit Verweis auf die anwaltliche Schweigepflicht nicht. Dazu kommt, dass Burkhardt bisher keine umfassende Akteneinsicht erhalten hat. Er betont allerdings, dass er auf den Rechtsstaat vertraue. Er wisse, dass die Ermittlungen angesichts des schweren Vorwurfs – Mord in zwei Fällen – Zeit in Anspruch nehmen. Das sei aber auch im Sinne seines Mandanten: Er erwarte "eine sorgfältige Bearbeitung", so Burkhardt. Grundsätzlich müssen Staatsanwälte in einem Ermittlungsverfahren nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände erforschen.

Gemäß der Sechs-Monats-Frist sollten die Ermittlungen bis zum Spätsommer abgeschlossen sein. Dann könnte die Staatsanwaltschaft dem Landgericht Hechingen die Anklageschrift übergeben. Die Richter prüfen sodann "nach Aktenlage" und je nachdem, welche Ergebnisse präsentiert werden, ob die Anklage zugelassen, abgewiesen oder geändert wird. Sollte sie zugelassen werden, dann könnte der Prozess im Herbst beginnen.

In seinem Juristenleben hat Anwalt Burkhardt schon einiges erlebt. Insbesondere verweist er auf einen Fall, den er im vergangenen Jahr betreut hat: Burkhardt war Verteidiger des Mannes aus Pfullendorf, der von der Staatsanwaltschaft Hechingen angeklagt war, seine Ehefrau ermordet zu haben. Auch damals sei alles seinen streng juristischen Gang gegangen: Festnahme, Untersuchungshaft, Ermittlungen, Anklage, Verhandlung – dann sprach das Landgericht den Mann frei. Deshalb betont Burkhardt im Gespräch mit unserer Zeitung auch immer wieder, dass für seinen jetzigen Mandanten Jörg K. weiterhin die Unschuldsvermutung gelte. Nicht die Ermittler, nicht Kommentatoren in Online-Foren, sondern allein ein unabhängiges Gericht entscheide über Schuld und Unschuld.