Das "Haus Hofele" im Ebinger Kirchengraben mit "Josis Klause" im Erdgeschoss. Foto: Retter

Verwaltungsgericht Sigmaringen gibt Klage des Architekten Friedrich Rau gegen die Stadt Recht.

Albstadt-Ebingen - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat einer Klage der Ebinger Gastronomin Josefa Knupe gegen die Stadt Albstadt Recht gegeben, welche ihr den Einbau eines Dachflächenfensters ins historische "Haus Hofele" verweigert hatte. Der Ablehnungsbescheid ist hinfällig.

Fast 600 Jahre alt ist die ehemalige Klause im Kirchengraben. Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal, war aber jahrelang leer gestanden und in so einem schlechtem Zustand, dass die Denkmalschutzbehörde es bereits zum Abriss freigegeben hatte. Doch es kam anders: Der Ebinger Architekt Friedrich Rau und seine Tochter Josefa Knupe kauften das Haus und sanierten es mit viel Liebe und großem finanziellen Aufwand; mittlerweile betreibt Knupe darin eine Pension und das Bistro "Josis Klause".

Indes wohnt Knupe auch selber in der "Klause" und zwar unter dem Dach. Ihr Dachzimmer ist noch fensterlos, Vater und Tochter planten, zwei Dachflächenfenster einzubauen, doch die Denkmalschützer im Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Albstadt, die es vor Ort vertreten, sagten nein: Das spätmittelalterliche Fachwerkgebäude sei ein geschütztes Kulturdenkmal; Dachflächenfenster habe es vor 600 Jahren noch nicht gegeben, und deshalb würde das historische Erscheinungsbild des Hauses durch ihren Einbau erheblich beeinträchtigt. Einzig zulässige seien Gauben, die einzige Dachbefensterung, die das Mittelalter kannte.

Das akzeptierte Rau, der während der Sanierungsarbeiten so manches Scharmützel in Sachen Denkmalschutz ausfechten und unter anderem einen sechswöchigen Baustopp hinnehmen musste, nicht – er ging vor Gericht. Im Rahmen der Verhandlung besichtigten die Verwaltungsrichter das Gebäude, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie stark der Einbau der Dachflächenfenster den Charakter des Kulturdenkmals beeinträchtigen könnte – und ob die Ablehnung des Bauvorhabens nicht am Ende unverhältnismäßig sei: Ohne Dachfenster, so die Argumentation des Klägers, sei das Dachgeschoss überhaupt nicht bewohnbar.

Eine Ermessensfrage – die Entscheidung fiel schließlich zu Gunsten der Bauherren: Der Ablehnungsbescheid der Stadt Albstadt und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen werden aufgehoben; Rau darf sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite des Hauses Dachflächenfenster einbauen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; wie immer wird sie den beiden Parteien nach einigen Wochen schriftlich zugestellt.

Auch das Rathaus hat Dachflächenfenster

Beim Ortstermin hatte Friedrich Rau darauf verwiesen, dass das Haus ohne sein Zutun überhaupt nicht mehr dastünde, und dargelegt, wieviel Aufwand die Erhaltung der historischen Gebäudesubstanz erfordert habe. Alle ursprünglichen Konstruktionen seien erhalten geblieben; dass das schadhafte und stellenweise gebrochene Gebälk durch – von den Denkmalschützern beanstandeten – Stahlstützen, hölzerne Unterkonstruktionen und Stahlkrallen gesichert und das Dach durch eine neu eingezogene Decke ausgesteift wurde, sei unumgänglich gewesen – andernfalls, so Rau, wäre das Dach in Gefahr gewesen, zu "driften". Dem Argument, die Ebinger Innenstadtsatzung sehe keine Dachflächenfenster vor, weil diese das städtische Gesamtbild beeinträchtigten, begegnete Rau mit dem Hinweis aufs vor nicht allzu langer Zeit sanierte Rathaus – auch dieses hat Dachflächenfenster.

Dass Stadtplanungsamtsleiter Gerhard Penck befürchtet, die Genehmigung der Fenster könne einen Präzedenzfall schaffen, versteht Rau – genau das wäre aber in seinem Sinne: "Die Frage ist, ob die Behörden sich da nicht ganz grundsätzlich bewegen möchten. Es müssen Lebensräume geschaffen werden, und dafür bedarf es einer größeren Wohndichte in den Innenstädten – ohne Dachfenster geht das nicht."