Das Messgerät Traffistar S350 des Herstellers Jenoptik ist auch in Albstadt im Einsatz. Foto: Nölke

Blitzer-Urteil gilt nicht für Baden-Württemberg. In Albstadt weiterhin Messungen mit Trafficstar S350.

Albstadt - Das sogenannte Blitzerurteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 5. Juli gilt nicht für das Land Baden-Württemberg – das hat am Montag das Landesverkehrsministerium mitgeteilt. Laufende Bußgeldverfahren, in denen Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffistar S350 des Herstellers Jenoptik als Beweismittel dienen, sind nicht von der Entscheidung des saarländischen Gerichts betroffen und können fortgeführt werden; außerdem kann das Messgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden – auch in Albstadt, wo Traffistar S350 im Einsatz ist.

Die offizielle Mitteilung des Verkehrsministeriums ist noch nicht bei der Stadtverwaltung Albstadt eingegangen; sobald diese der Bußgeldbehörde vorliegt, werden die mit Traffistar S350 registrierten Geschwindigkeitsverstöße ausgewertet und wieder Verwarnungen und Bußgeldbescheide verschickt – und zwar auch rückwirkend für die Zeit, die seit Bekanntwerden des Urteils am 5. Juli verstrichen ist! In Albstadt kommt Traffistar S350 sowohl bei mobilen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messwagen zum Einsatz als auch semistationär – dafür wurde eigens eine Anlage angemietet, die auf einem Anhänger steht. Das System wird allerdings nicht in der Nachbarschaft der Rotlichtüberwachungsanlagen in der Berliner Straße in Ebingen und in der Ortsdurchfahrt Lautlingen sowie der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Neuweiler angewendet.

Das oberste Gericht des Saarlandes hatte eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgehoben, weil es das Messergebnis des Messgerätes Traffistar S350 des Herstellers Jenoptik für unverwertbar gehalten hatte. Als Grund nannte das Gericht die unterbliebene Speicherung von Rohmessdaten, die das Grundrecht des Betroffenen auf effektive Verteidigung verletze.

Korrektheit der Messung wurde nicht beanstandet

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg betont, dass der Saarländische Verfassungsgerichtshof nicht die Korrektheit der Messung an sich beanstandet habe: Das Messgerät Traffistar S350 sei durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen und die mit ihm vorgenommenen Messungen Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens.

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte – auch in Baden-Württemberg – sei in Bezug auf die Speicherung der Rohmessdaten vielfach zu einem anderen Ergebnis als der Saarländische Verfassungsgerichtshof gelangt, und für die Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg seien die Entscheidungen der obersten Gerichte des Landes bis hin zum Verfassungsgerichtshof sowie diejenigen der Bundesgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht maßgeblich, nicht aber die der Landesgerichtsbarkeit in einem anderen Bundesland. Im Übrigen hat Jenoptik angekündigt, dass noch im Juli der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eine Software-Änderung vorgelegt werden solle, welche die beanstandeten Punkte des saarländischen Urteils berücksichtige.