ABC-Schützen: Vorsprechen am 20. März

Albstadt. Schulanfänger sind am Mittwoch, 20. März, an den Grund- und Hauptschulen in Albstadt anzumelden. Im kommenden Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2012 geboren sind.

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2012 und dem 30. Juni 2013 geboren sind, können schon in diesem Schuljahr eingeschult werden, sofern sie die Grundschulfähigkeit besitzen. Kinder, die nach dem 30. Juni 2012 geboren wurden, oder Kinder, die eventuell vom Schulbesuch zurückgestellt werden müssen, werden als Einzelfall geprüft.

An den Albstädter Grundschulen und Grund- und Hauptschulen werden die Schulanfänger am Mittwoch, 20. März, angemeldet. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür zu den Zeiten, die ihnen von den Schulen mitgeteilt wurden, persönlich und in Begleitung des Kindes in der Schule vorsprechen. Die Anmeldeformulare, die den Eltern mit der Einladung zugegangen sind, müssen die Eltern ausgefüllt zur Schulanmeldung mitbringen, ebenso die Geburtsurkunde. Bei Alleinerziehenden ist der urkundliche Nachweis für die alleinige Sorgeberechtigung beizufügen, die Jugendamt oder Familiengericht erteilen.

Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ist eine bestätigte Sorgerechtserklärung beizufügen, ebenfalls von Jugendamt oder Familiengericht. Bei getrennt Lebenden ist ebenfalls ein urkundlicher Nachweis der Sorgeberechtigung beizufügen. Fragen können Eltern an die Schulen richten.