Wolfgang Gedeon ist wegen politischer Äußerungen umstritten. Foto: dpa

Seit Wochen steht AfD-Politiker Wolfgang Gedeon wegen Antisemismusvorwürfen in der Kritik.

Konstanz - Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Konstanz reichen die bisher öffentlich gewordenen Äußerungen des AfD-Politikers Wolfgang Gedeon für eine strafbare Volksverhetzung nicht aus. Es gebe daher auch kein Verfahren gegen ihn. „Wir haben das aber im Blick“, sagte ein Sprecher der Behörde. 2014 hatte ein Privatbürger Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Gedeon gestellt. Ermittlungen seien allerdings nicht eingeleitet worden, sagte der Sprecher. Auch damals sei aus Sicht der Behörde der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt gewesen. Aktuell lägen keine Anzeigen gegen Gedeon vor - der Politiker steht wegen antisemitischer Äußerungen in einem Buch in der Kritik.

Der AfD-Politiker hatte im Zusammenhang mit dem Holocaust von „gewissen Schandtaten“ geschrieben. Der baden-württembergische AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen hatte gedroht, sein Amt abzugeben, falls die für den Rauswurf Gedeons notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustande kommt. Am Dienstag (21. Juni) will die Fraktion über den Ausschluss entscheiden.