Rust will ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnungen Foto: Symbolfoto: Jens Kalaene

Der Ruster Gemeinderat hat einem Bauantrag, der die Neuschaffung von fünf Ferienwohnungen vorsieht, sein Einvernehmen verweigert. Das Landratsamt sah dies unrechtens. Nun hat die Gemeinde einen Fachanwalt eingeschaltet.

Rust - "Heute haben wir eine kurze Sitzung mit schwierigen Themen", kündigte Bürgermeister Kai-Achim Klare zu Beginn der öffentlichen Bauausschusssitzung in Rust am Montag an. Die Sitzungsteilnehmer diskutierten emotional über einen Antrag für den Um- und Erweiterungsbau sowie die Nutzungsänderung eines Wohnhauses nebst Garage in ein Wohnhaus mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen im Bebauungsplangebiet "Oberfeld neu". Wiederholt ging es um die Frage einer ausnahmsweisen Zulässigkeit, wie es die planungsrechtlichen Festsetzungen im Gebiet vorsehen.

Ein vernünftiges Verhältnis von Wohnen und Beherbergen ist seit Jahren in Rust auf der Agenda. Mit der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen wurde und wird festgelegt, dass auf den Grundstücken die Wohnbebebauung zu mindestens 60 Prozent fürs Dauerwohnen und zu maximal 40 Prozent für das Beherbergen zu nutzen ist. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in besagtem Gebiet nur ausnahmsweise Ferienwohnungen zugelassen.

Landratsamt ersetzt fehlendes Einvernehmen der Gemeinde

Über diesen unbestimmten Rechtsbegriff gab es zwischen dem Bauausschuss der Gemeinde und der Baurechtsbehörde im Landratsamt des Ortenaukreises schon oft unterschiedliche Auffassungen. Mit der Folge, dass ein fehlendes Einvernehmen der Gemeinde schlicht durch die Baurechtsbehörde ersetzt wurde.

Im vorliegenden Fall wollte dies der Bauausschuss nun nicht mehr hinnehmen und widersprach vehement der Auffassung des Landratsamts, das die Abweisung des Antrags im März durch den Ausschuss ignorierte und seinerseits die Zustimmung signalisierte. Da sich in diesem Gebiet bereits mehrere Ferienwohnungen befinden, sei der Ausnahme-Charakter nicht mehr gegeben, das Einvernehmen wurde im Bauausschuss versagt. Doch das Landratsamt konterte mit der Begründung, dass der Ausnahmecharakter vorläge. Somit sei das Vorhaben zulässig sei und das Landratsamt bat die Gemeinde Rust im August um eine Stellungnahme.

Fachanwalt gibt Gemeinde Recht

Die Verwaltung beauftragte daraufhin einen Fachanwalt zur Prüfung des Sachverhalts. Er bestätigte die rechtliche Auffassung der Gemeinde. Die Gemeinde habe durch eine auf die Baunutzungsverordnung gestützte Feinsteuerung die beherbergungsgewerblichen Nutzungsarten Ferienwohnung und Beherbergungsbetriebe zur ausnahmsweisen Zulässigkeit herabgestuft und damit ein spezifisches Planungsziel verfolgt, so eine der Begründungen des Gutachtens mit dem Fazit: "Wir schlagen dem Bauausschuss daher vor, das Einvernehmen zum vorliegenden Bau- und Nutzungsänderungsantrag weiterhin zu versagen." Die Ausschussmitglieder nebst Bürgermeister folgten diesem Vorschlag und stimmten gegen das Bauvorhaben. Die Reaktion der Baurechtsbehörde im Landratsamt bleibt abzuwarten.

Zwei weitere Bauanträge

Ebenfalls versagte der Ruster Bauausschuss den Umbau und die Sanierung eines Bestandshauses sowie den Neubau eines Einfamilienhauses im Gebiet "Oberfeld-östlich des Strangenwegs", wogegen auch eine Einwendung vorlag. Der Antrag beinhaltete eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, weil die hintere Baulinie um 4,60 Meter überschritten werden sollte. Die Abweichungen seien zu massiv, beanstandete der Bauausschuss, weshalb einer Befreiung nicht stattgegeben wurde. Ein positives Ergebnis konnte dann doch noch verzeichnet werden, denn einer Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohn- und Gästehauses in der Karl-Friedrich-Straße wurde Zustimmung signalisiert, allerdings unter Einhaltung der Bestimmungen des Bebauungsplans.