Der Mötzinger Gemeinderat gab grünes Licht für das Baugesuch zur Ansiedlung eines Edeka-Marktes in der Nagolder Straße. Foto: Priestersbach

Der Mötzinger Gemeinderat stimmte dem Abbruch des Gebäudes auf dem ehemaligen Firmengelände eines Bauunternehmens zu. Damit wird Platz für den Edeka-Markt in der Nagolder Straße geschaffen.

Auf der bestehenden Gewerbebrache will Edeka Südwest so bald wie möglich einen modernen Verbrauchermarkt errichten. Bürgermeister Marcel Hagenlocher stellte dazu fest, dass für dieses Projekt aktuell verschiedene Planungsverfahren laufen.

Neben dem Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ müsse auch der Flächennutzungsplan für das Vorhaben geändert werden – und „nun wurde von Edeka das Baugesuch eingereicht“, so der Rathauschef. Dies ist absolut zulässig, denn mit Blick auf die zeitliche Schiene könnten auf diese Weise alle erforderlichen Prüfungen parallel erfolgen.

9372 Quadratmeter großer Bauplatz

Wie Silke Bohn vom Bauamt mitteilte, soll auf dem 9372 Quadratmeter großen Bauplatz, der sich aus verschiedenen Flurstücken zusammensetzt, ein eingeschossiger Einkaufsmarkt mit 113 Stellplätzen und 26 Fahrradstellplätzen entstehen. Der Bauplatz befindet sich südöstlich des Netto-Marktes und erhält eine eigene Zufahrt von der Nagolder Straße. Der weitgehend rechteckige Gebäudekomplex ist mit einer maximalen Gesamtlänge von 58,67 Metern und einer maximalen Gesamtbreite von 46,37 Metern geplant.

Die überbaute Fläche des geplanten Einkaufsmarktes beträgt einschließlich des Vordaches im Eingangsbereich und der Anlieferung rund 2390 Quadratmeter. Das Gebäude soll als Verkaufsstätte für Lebensmittel und Getränke mit einer Mall genutzt werden.

Back-Shop mit Café

Neben dem Haupteingang ist ein Bäckereiverkauf mit Back-Shop und Café vorgesehen. Daneben ist eine Nutzfläche von 1300 Quadratmetern für Kühlräume, Lagerräume, Personalräume, und Büroräume vorgesehen. Das Flachdach erhält laut Bauantrag eine extensive Dachbegrünung.

Nachdem sich das Baugrundstück bislang nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes befindet, wies Silke Bohn auf das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ hin. Nach dem Terminplan ist vorgesehen, die Entwurfsunterlagen einschließlich der Umweltaspekte bis Ende September fertig zu stellen, so dass der Gemeinderat im Oktober 2023 die Entwurfsoffenlage beschließen kann.

„Übliche Praxis“

Silke Bohn wies darauf hin, dass es üblicher Praxis entspreche, dass bereits parallel zum Bebauungsplanverfahren der Bauantrag gestellt wird - um vor allem auch unter dem Aspekt der umfangreichen Prüfungen des Baugesuchs durch das Landratsamt und eventueller weitergehender Anforderungen in Sachen Naturschutz oder Brandschutz Rechnung zu tragen. Wie Bürgermeister Hagenlocher ergänzte, entspreche das Baugesuch exakt den vorgesehenen Festlegungen im Bebauungsplanentwurf.