Der 52-jährige Mitarbeiter verstarb noch an der Unfallstelle. Foto: SDMG/Dettenmeyer

Ein 52-Jähriger starb im Mai bei einem Unfall bei der Anschlussstelle Böblingen-Hulb. Jetzt wurde gegen einen 28-Jährigen Haftbefehl erlassen.

Es war ein Horrorunfall: Anfang Mai starb ein 52-jähriger Straßenarbeiter bei der Anschlussstelle Böblingen-Hulb, nachdem ein Sattelzugfahrer beinahe ungebremst in die Absperrung gefahren war. Jetzt teilt die Polizei mit, dass sich der 28-jährige Fahrer seit Montag in Untersuchungshaft befindet.

Zuvor war der Mann, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich zu diesem Zeitpunkt in einer Klinik befand, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Haftrichter beim Amtsgericht Böblingen vorgeführt worden. Der Richter erließ laut Polizei den Haftbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Der Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt, der 28-Jährige ist nun in einer Justizvollzugsanstalt eingewiesen.

Am Tag des Unfalls waren Kräfte der Herrenberger Straßenmeisterei und der 52-jährige Mitarbeiter einer beauftragten Firma gerade dabei, den Asphalt auf Schäden zu überprüfen, als der Unfall geschah. Der 52-Jährige verstarb noch an der Unfallstelle, ein 26-jähriger und 34-jähriger Mitarbeiter sowie der Sattelzugfahrer selbst erlitten schwere Verletzungen und mussten in ein Krankenhaus gebracht werden. Der 28-Jährige musste sich einer Blutentnahme unterziehen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Letzter tödlicher Unfall war 2019 bei Rottweil

Der letzte tödliche Unfall mit einem Mitarbeiter der Autobahnmeisterei datiert laut der Autobahn GmbH aus dem Jahr 2019, damals kam bei Rottweil ein Kollege im Dienst ums Leben. Auch hier war ein Lkw ungebremst auf ein Fahrzeug geprallt.

Der Videobericht zum Unfall im Oktober 2019:

Rund ein halbes Jahr später wurde der damals 41-jährige Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte. Außerdem wurde dem Angeklagten der Führerschein entzogen, verbunden mit der Festsetzung einer Sperrfrist von vier Monaten ab Urteil.

Der Grund für diese Kollision und dadurch den Tod des 51-Jährigen blieb unbekannt. Der Angeklagte hatte keinen Einspruch eingelegt, weshalb es auch zu keiner Verhandlung kam.

Ein Lkw krachte bei Rottweil in die Reinigungsmaschine, welche dann den Autobahnarbeiter traf. Foto: Heidepriem

Davor habe es rund zwanzig Jahre keinen Unfall mit Todesfolge gegeben.